Aufnahme in den Orden

Die Mitgliedschaft im Ritterorden kann man nicht erwerben wie die in einer anderen Gemeinschaft. Die Aufnahme in den Ritterorden wird Damen und Herren angetragen, die sich als katholische Christen bewährt haben. Sie müssen bereit sein, die katholischen Aktivitäten und Einrichtungen im heiligen Land in besonderer Weise zu fördern.

Das Mindestalter für eine Aufnahme in den Orden beträgt 25 Jahre. Damen und Herren, die in den Orden aufgenommen werden, müssen bereit sein, im christlichen Sinne zu dienen und sich für die Ziele des Ordens einzusetzen. Die Aufnahme in den Orden erfolgt durch den Kardinal-Großmeister auf der Grundlage eines von der Wohnsitzkomturei des Kandidaten oder der Kandidatin ausgehenden, dem Statthalter unterbreiteten Vorschlages. Konkret wird die Aufnahme in den Orden in einer Investiturfeier vorgenommen. Diese besteht aus einer feierlichen Hl. Messe, verbunden mit dem Gelöbnis, der Übergabe der Ordensinsignien (Jerusalemkreuz) und des Ordensmantels durch den Großprior der Statthalterei sowie für die weltlichen Ritter mit dem Ritterschlag. Die Aufnahme in den Orden ist nicht nur Auszeichnung, sondern in erster Linie Verpflichtung, nach besten Kräften die dem Orden gestellten Aufgaben zu unterstützen. Die Mitgliedschaft im Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist keine Dekoration, sondern bedeutet Zugehörigkeit zu einer lebendigen Gemeinschaft.

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